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Das
Gebiet des Familienrechts umfaßt alle Rechtsfragen, die sich aus
dem Zusammenleben von Ehepartnern, Familien und nichtehelichen
Lebensgemeinschaften ergeben. Um die hieraus resultierenden
juristischen Fragestellungen und Probleme lösen zu können, ist neben
juristischen Kenntnissen eine großes Einfühlungsvermögen erforderlich,
sowie die Fähigkeit, dem Betroffenen zuzuhören.
Die
meisten Rat- und Hilfesuchenden befinden sich in psychisch angespannten
Lebenssituationen und bedürfen einer über die reine juristische Tätigkeit
hinausgehenden intensiven Betreuung während der gesamten Dauer
des Beratungs- bzw. Vertretungsverhältnisses.
Mit folgenden Angelegenheiten können Sie sich
an mich wenden:
- Eherecht - Scheidungen
- Kindes-/Ehegattenunterhalt
- Ehewohnung
- Hausratteilung
- Zugewinnausgleich
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge
- Kindschaftsrecht (Ehelichkeitsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
usw.)
- Umgangsrecht mit ehelichen oder nichtehelichen
Kindern
- Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkelkindern
- Sorgerecht
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

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